Hier finden Sie ausführliche Informationen zu:
- Nutzung Handy/ Smartwatch an unserer Schule
- Informationen vom Schulministerium (Sekundarstufe 1)
- HSU
- Qualitätsanalyse Mai 2024
- Trainingsraum am Spielbrink
1. -Nutzung Handy/ Smartwatch an unserer Schule
2. – Informationsbroschüre vom Schulministerium „Die Grundschule in NRW“

–Informationsbroschüre vom Schulministerium “ Die Sekundarstufe 1 in NRW“

– Anmeldeverfahren weiterführender Schulen
Erklärvideos „Wohin nach der Grundschule?“: Schulen im Team – YouTube
3. – Herkunftssprachlicher Unterricht
Vorgehensweise bei der verbindlichen Anmeldung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Auswahl eines HSU-Kurses: HSU Angebot SJ 2627 (Juli 2026)_
- Die Eltern wählen entsprechend der gewünschten Herkunftssprache einen passenden HSU-Kurs aus.
- Nach Möglichkeit sollte ein Kurs an der eigenen Schule oder ein wohnortnahes Angebot gewählt werden.
- Beginn des HSU
- Die HSU-Kurse beginnen in der zweiten Woche nach den Sommerferien.
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Verbindliche Anmeldung: Verbindliche Anmeldung HSU (Juli 2026)
- Die Eltern bringen zwei Exemplare der verbindlichen Anmeldung zum ausgewählten HSU-Kurs mit.
- Der weiße Teil des Anmeldeformulars sollte bereits von der Schule bzw. den Eltern ausgefüllt sein.
- Die HSU-Lehrkraft bestätigt die Anmeldung durch ihre Unterschrift und füllt den oberen türkisen Teil des Anmeldeformulars vollständig aus.
- Ein unterschriebenes Exemplar erhalten die Eltern zurück. Dieses geben sie anschließend an der Schule ihres Kindes zur Ablage in der Schülerakte ab.
- Das zweite Exemplar verbleibt bei der HSU-Lehrkraft und dient der Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers in die HSU-Klassenliste.
- Verbindlichkeit der Anmeldung
- Die Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht ist jeweils für ein Schuljahr verbindlich.
- Abmeldung: Abmeldung HSU (Juli 2026)
- Soll ein Kind nach Ablauf eines Schuljahres nicht weiter am HSU teilnehmen, ist das beigefügte Abmeldeformular zu verwenden.
- Die Abmeldung muss von der zuständigen HSU-Lehrkraft bestätigt werden.
- Anschließend geben die Eltern das bestätigte Abmeldeformular in der Schule ihres Kindes ab.
- Das Formular verbleibt dort in der Schülerakte.
- Fortsetzung in den folgenden Schuljahren
- Möchte ein Kind auch in den folgenden Schuljahren weiterhin am HSU teilnehmen, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
- Es genügt, die zuständige HSU-Lehrkraft über die weitere Teilnahme zu informieren.
